Fair und transparent
MAKfair® ist ein Verfahren zur Vermarktung von Immobilien. Es ermöglicht eine faire Preisfindung von Immobilien. Als Interessent bestimmen Sie selbst, wieviel Sie für die Immobilie zahlen möchten. Auch wenn andere mehr bieten, können Sie die Kaufzusage erhalten.
MAKfair® unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einer Versteigerung (Auktion) oder einem klassischen "Bieterverfahren". Bei einer Versteigerung (Auktion) sind Verkäufer und Käufer mit dem Zuschlag zum Verkauf / Kauf verpflichtet. Jedes vom Käufer abgegebene Gebot ist rechtlich bindend und verpflichtet zum Kauf. Der Höchstbietende erhält automatisch den Zuschlag. Der Zuschlag ist einem rechtverbindlich abgeschlossenen Kaufvertrag gleichzusetzen.
MAKfair® ist für alle Beteiligten freiwillig und unverbindlich. Als Interessent können Sie Ihr Gebot auf Wunsch nachbessern (auch mehrfach) und entscheiden somit selbst, welchen Kaufpreis Sie zahlen möchten. Der Verkäufer entscheidet frei und unabhängig, welchem Interessenten er die Zusage erteilt. Das kann, muss aber nicht der Höchstbietende sein.
Das MAKfair® Verfahren bietet eine hohe Markttransparenz. Sie erfahren, was andere Interessenten für die angebotene Immobilie zu zahlen bereit sind. Dadurch erhalten Sie einen Einblick in das tatsächliche Marktgeschehen und sind nicht auf die Meinung von "Experten" angewiesen. Somit besteht auch kein Risiko, einen völlig überhöhten Kaufpreis zu zahlen.
Durch die mehrwöchige Gebotsfrist besteht genügend Zeit, sich in aller Ruhe mit der Immobilie vertraut zu machen und das Kaufangebot eingehend zu prüfen. Es besteht kein Zeitdruck, sich möglichst rasch entscheiden zu müssen.
Nein, ein abgegebenes Gebot ist rechtlich unverbindlich. Durch die Abgabe eines Gebotes entsteht keine rechtliche Verpflichtung zum Kauf.
Beim MAKfair® Verfahren gibt es kein Mindestgebot. Jeder Interessent kann über die Höhe seines Gebotes frei entscheiden. Auch darüber, ob er es später nachbessern möchte oder nicht.
Nein, dass der Höchstbietende die Zusage vom Verkäufer erhält, ist zwar wahrscheinlich, aber nicht zwingend. Im Gegensatz zu einer Versteigerung (Auktion) kann der Eigentümer frei entscheiden, welchem Interessenten er die Zusage erteilt. Bei gleichlautenden Geboten entscheiden in der Regel das Vorliegen einer verbindlichen Finanzierungsbestätigung sowie das Datum, an dem das Erstgebot eingegangen ist.
Ja, Interessenten haben immer die Möglichkeit, sich mit der Immobilie vorab vertraut zu machen. In der Regel wird zeitglich mit der Veröffentlichung des Angebotes eine virtuelle 360° Besichtigung bereit gestellt. Besteht Interesse, kann bereits während des 3D Rundgangs ein Besichtigungstermin vor Ort angefragt werden. Dieser Service ist bei allen Immobilienbüros, die berichtigt sind ein MAKfair® Verfahren durchführen, technischer Standard.
Für Interessenten ist die Teilnahme an einem MAKfair® Verfahren unverbindlich und kostenlos.
Ja, als Interessent müssen Sie Ihr Gebot bis zu einem festgesetzten Termin abgeben (Gebotsfrist). Die Gebotsfrist beträgt üblicherweise drei bis vier Wochen ab Veröffentlichung des Kaufangebotes. Die jeweilige Gebotsfrist ist in dem Exposé genannt. Nach Ablauf der Gebotsfrist werden keine Gebote mehr angenommen.
Ja, nach Ablauf der Gebotsfrist erhält jeder Interessent Informationen zum Stand des Verfahrens. Er hat dann die Möglichkeit, sein Gebot auf Wunsch nachzubessern (auch mehrfach).
Nein, weder die Identität der beteiligten Personen noch die Höhe der Gebote werden Dritten gegenüber mitgeteilt. Nach Abschluss des MAKfair® Verfahrens werden die erfassten Daten gelöscht. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Informationen zum Datenschutz.
Am einfachsten es ist, auf den gängigen Immobilienportalen nach vergleichbaren Angeboten zu suchen. Als Orientierungshilfe kann auch der MAKfair® Richtwert dienen. Ein Mindestgebot gibt es bei einem MAKfair® Verfahren nicht.
Nein, jede Besichtigung (ob virtuell oder vor Ort), ist kostenlos und unverbindlich. Maßgebend für die Wirksamkeit eines Gebotes ist die rechtzeitige Abgabe vor dem Ende der Gebotsfrist.
Nein, in keinem Fall. Die Gebotsfrist dient dazu, dass sich jeder Interessent in Ruhe mit der Immobilie vertraut machen kann und seine persönliche Strategie absteckt. Ein sonst übliches "Hasenrennen" existiert bei einem MAKfair® Verfahren nicht.
Nach Abschluss der Sondierung erhält der Verkäufer die Kontaktdaten und Schlussgebote aller Interessenten. Er entscheidet allein, welchem der Interessenten er die Zusage erteilt. Dies kann, muss aber nicht der Höchstbietende sein. Die Entscheidungsfindung beansprucht in der Regel nur zwei bis drei Tage. Im Anschluss wird jeder Interessent durch das Immobilien benachrichtigt.
Ja, da alle abgegebenen Gebote unverbindlich sind, gilt die Immobile erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages als verkauft. Bis zu diesem Zeitpunkt und auch danach ist es möglich, dass kein Vertragsabschluss erfolgt oder es zu Störungen bei der Kaufvertragsabwicklung kommt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass sich der Eigentümer für einen anderen Interessenten entscheidet.
Ja, wird einem Gebot bereits eine Finanzierungsbestätigung beigelegt, erhöht dies erfahrungsgemäß die Bereitschaft des Verkäufers, diesem Interessenten die Zusage zu erteilen. In jedem Fall wird die Finanzierungsbestätigung vor der endgültigen Zusage durch den Verkäufer benötigt.
Tipp: Als Interessent sollten Sie möglichst frühzeitig eine Finanzierungsanalyse bei einer Bank oder einem Finanzierungsvermittler einholen. Dadurch kennen Sie Ihren finanziellen Spielraum.
Traditionell ist es üblich, dass der Käufer den Notar für den Abschluss eines Kaufvertrages auswählt, da er auch die Kosten der Vertragsabwicklung trägt. Sollte keiner bekannt sein, steht das Immobilienbüro bei der Auswahl beratend zur Seite.
Jeder Verkäufer ist (in der Regel) daran interessiert, einen möglichst hohen Kaufpreis für seine Immobilie zu erzielen. Bei vielen spielen aber auch soziale Argumente eine Rolle. Sie möchten erfahren, wer der Käufer ist und was mit ihrer Immobilie nach dem Verkauf geschehen wird.
Hier unsere Tipps: